Arbeit und Qualifizierung
Industrie und Handwerk
Einkaufen und Einkehren
MühlenMarkt
Café und Wirtshaus Herzog
Café Verweilheim
Gebrauchtwarenläden
Alle Läden der Diakonie Herzogsägmühle
Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die an Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge vergeben, können gemäß § 223, SGB IX bis zu 50 % der Arbeitslöhne auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Informationen zur Ausgleichsabgabe im Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern EAA
Beratungsstellen für einen inklusiven Arbeitsmarkt
www.eaa-bayern.de